AGB THESEUS DIGITAL

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER THESEUS DIGITAL GmbH & Co. KG (AGB)


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen als Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der THESEUS DIGITAL GmbH & Co. KG und ihren Kunden.
 
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge bzw. Vertragsbedingungen zwischen der THESEUS DIGITAL GmbH & Co. KG (nachfolgend “THESEUS DIGITAL”) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunden“).
1.2. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt THESEUS DIGITAL nicht an, außer THESEUS DIGITAL hat diesen schriftlich oder elektronisch zugestimmt.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen THESEUS DIGITAL und dem Kunden, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
 
2. Angebots- und Vertragsabschluss
2.1. Sämtliche Angebote von THESEUS DIGITAL sind freibleibend.
2.2. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung seitens THESEUS DIGITAL oder durch den Beginn der Erbringung der von THESEUS DIGITAL angebotenen bzw. vom Kunden beauftragten Dienstleistung zustande.
 
3. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
3.1. Die angebotenen Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der deutschen Mehrwertsteuer. Sie gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten seitens des Kunden und Angebote bzw. Kosten möglicher Zulieferer von THESEUS DIGITAL unverändert bleiben. Mögliche Änderungen werden in Abstimmung mit dem Kunden getrennt berechnet.
3.2 Die Vergütung für THESEUS DIGITAL erfolgt in der Regel auf Basis eines Kostenvoranschlags bzw. Angebots bzw. erteilten Auftrags. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand.
3.3 Liegt kein erteilter Auftrag des Kunden vor, nimmt dieser jedoch Leistungen von THESEUS DIGITAL in Anspruch, für deren Erbringung üblicherweise eine Vergütung zu erwarten ist, so hat der Kunde die für diese Leistungen übliche Vergütung zu leisten.
3.4 Die Zahlung der Vergütung von THESEUS DIGITAL erfolgt in der Regel in mehreren Stufen. Eine erste Teilzahlung vor Beginn des Projekts. Die restliche Vergütung erfolgt je nach Umfang eines Projekts nach dem Abschluss einzelner Arbeitsschritte bzw. dem Abschluss eines Projektes. Die genauen Zahlungsbedingungen werden jeweils zu Beginn der Zusammenarbeit bzw. eines Projekts im Rahmen der Angebotserstellung bzw. Auftragserteilung vereinbart. Unabhängig davon wird spätestens zum Abschluss eines Projektes die offene Rechnungssumme spätestens 7 Tage nach Rechnungslegung zur Zahlung an THESEUS DIGITAL fällig.
3.5 Bei einem Zahlungsverzug des Kunden oder dem Fall, dass gegen den Kunden Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde, ist THESEUS DIGITAL berechtigt, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen zurückzubehalten bzw. einzustellen. Dieses Recht entfällt, wenn der Kunde rechtzeitig Sicherheiten in Höhe des vollständigen Honorars für THESEUS DIGITAL zur Verfügung stellt.
3.6 Sämtliche Dienstleistungen, Arbeiten und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegenüber THESEUS DIGITAL Eigentum der THESEUS DIGITAL. Hierbei gilt ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt.
3.7 Der Kunde verpflichtet sich, THESEUS DIGITAL im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die auf Fremdleistungen beruhen, die THESEUS DIGITAL im Rahmen eines Projekts zur Erbringung von Leistungen für den Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bei seinen Zulieferern beauftragt hat. Dies beinhaltet insbesondere die Übernahme der Kosten.
 
4. Leistungserbringung, Leistungsänderungen und Zusatzleistungen
4.1 THESEUS DIGITAL erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen durch eigene oder freie Mitarbeiter, ist jedoch auch berechtigt, für die Leistungserbringung Unteraufträge an Dritte zu erteilen.
4.2 Soweit THESEUS DIGITAL für die Erbringung der vertraglichen Leistungen Fremdleistungen dritter Unternehmen in Anspruch nimmt, erfolgt die Beauftragung der Drittunternehmen grundsätzlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Nach gesonderter Bevollmächtigung durch den Kunden ist auch die Beauftragung von Fremdleistungen im Auftrag des Kunden möglich.
4.3 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder elektronischen Form.
4.4 Insoweit es sich bei Kosten um durchgehende Posten handelt, die THESEUS DIGITAL von Dritten berechnet werden, ist THESEUS DIGITAL berechtigt, die der THESEUS DIGITAL von Dritten berechneten Preiserhöhungen an den Kunden weiter zu berechnen.
4.5 Die Buchung von Medialeistungen (Ad-Impression, Page-Impression, Clicks, usw.) für einen bestimmten Zeitraum beruht auf Erfahrungswerten der Vergangenheit von THESEUS DIGITAL und deren Zulieferern. Sollte der gebuchte Umfang verbindlich zugesagt bzw. garantiert sein und nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums ausgeschöpft werden, verlängert sich der Zeitraum der Schaltung bis zur Erreichung des vereinbarten Buchungsvolumens. Mögliche Beanstandungen der Medialeistung hat der Kunde THESEUS DIGITAL innerhalb von 48 Stunden nach Schaltung in Textform mitzuteilen.
4.6 Abrechnungen erfolgen ausschließlich auf Basis des Reporting von THESEUS DIGITAL. Abweichungen von bis zu 15 % gelten als geringfügig bzw. nicht als Mangel oder Übererfüllung.
4.7 Im Falle von Leistungsänderungen und Zusatzleistungen verschieben sich vereinbarte Termine um eine Zeitspanne, die sich aus der Dauer der Prüfung, der Abstimmung und Koordinierung und ggf. der daraus resultierenden Umsetzung bzw. Mehrarbeit ergeben.
4.8 Sollten Änderungen oder Abweichungen der vereinbarten Leistungen für den Kunden zumutbar sein, ist THESEUS DIGITAL berechtigt, diese eigenständig durchzuführen.
4.9 Reisekosten und/oder Beförderungsentgelte für die Versendung von Arbeitsergebnissen etc. stellt THESEUS DIGITAL dem Kunden nach Maßgabe des tatsächlichen Anfalls (Flugreisen Economy, Bahn 1. Klasse, Mietwagen oder Kilometerpauschale 0,50 € / km) in Rechnung.
 
5. Termine, Fristen und Verzug
5.1 Verbindliche Liefertermine und Fristen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen oder elektronischen Vereinbarung.
5.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, Störungen der Telekommunikationsanlagen und – -verbindungen, usw.), Lieferschwierigkeiten der Lieferanten von THESEUS DIGITAL und Verzögerungen seitens des Kunden (z.B. verspätete Freigaben, verspätete Bereitstellung erforderlicher Informationen und Unterlagen, etc.) hat THESEUS DIGITAL nicht zu vertreten. Die Erbringung der vereinbarten Leistungen kann von THESEUS DIGITAL um den dadurch entstandenen zeitlichen Verzug verspätet erfolgen, zzgl. einer angemessen Frist zur Koordinierung der zusätzlichen Arbeit. Dem Kunden entstehen hieraus keinerlei Schadenersatzansprüche, Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne gegenüber THESEUS DIGITAL.
5.3 THESEUS DIGITAL ist berechtigt, ihre Leistungsverpflichtungen in Teilleistungen oder Teillieferungen zu erfüllen.
5.4 Technische Probleme, welche die Erbringung der vereinbarten Leistungen verhindern, berechtigen THESEUS DIGITAL, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Dem Kunden entstehen hieraus keinerlei Schadenersatzansprüche, Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne gegenüber THESEUS DIGITAL.
 
6. Urheber- und Nutzungsrechte
6.1 Die Parteien sind sich darüber einig, dass THESEUS DIGITAL eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Leistung erbringt. Die Parteien vereinbaren insoweit, dass sämtliche gestalterischen Leistungen der Agentur (hierzu gehören insbesondere sämtliche Entwürfe, Vorlagen, Zeichnungen, Stories, Claims, Slogans, Texte, Markenbezeichnungen) dem Urheberrecht unterliegen. Dies gilt auch dann, wenn die vom Urheberrechtsgesetz geforderte Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge und Weisungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder sonstiger Dritter begründen keinerlei Miturheberrecht.
6.2 Reproduktionsvorlagen, Zwischenergebnisse sowie Originaldateien verbleiben bei THESEUS DIGITAL. Vorentwürfe und Entwürfe bleiben im Zweifel Eigentum der THESEUS DIGITAL und sind auf Wunsch innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung des Auftrages zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet der Auftraggeber.
6.3 Bei der Einräumung von Nutzungsrechten behält sich THESEUS DIGITAL das Recht vor, sämtliche aus der Geschäftsbeziehung hervorgegangenen Entwürfe, Vorlagen, Ideen und sonstige Unterlagen zur Vorstellung der Tätigkeit der Agentur, insbesondere in Belegmappen und bei Präsentationen, zu verwenden.
6.4 Der Kunde räumt THESEUS DIGITAL alle für die Umsetzung der beauftragten Leistung erforderlichen Nutzungs- und Schutzrechte ein und garantiert, dass er die Rechte besitzt (insbesondere Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht). Die eingeräumten Nutzungsrechte können von THESEUS DIGITAL im Rahmen der Erbringung der beauftragten Leistung auch an Dritte übertragen werden.
6.5 Der Kunde stellt THESEUS DIGITAL von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen frei (inklusive Kosten zur Rechtsverteidigung), die THESEUS DIGITAL und deren Zulieferern durch die Verletzung von Schutzrechten und Garantien entstehen, die laut 6.2 übertragen bzw. garantiert wurden.
6.6 Besteht keine anders lautende Vereinbarung, erwirbt der Kunde mit der Zahlung des vereinbarten Agenturhonorars an den gestalterischen Leistungen von THESEUS DIGITAL stets nur einfache und nicht unterlizenzierbare, jedoch räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrechte im konkret vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Soweit in den von THESEUS DIGITAL erstellten Arbeitsergebnissen Bestandteile Dritter enthalten sind, an denen entsprechende Rechte Dritter bestehen, gelten hierfür allein die Regelungen der entsprechenden dritten Partei bezüglich Art und Umfang eingeräumter Nutzungsrechte. Hierauf wird THESEUS DIGITAL den Kunden gesondert hinweisen.
6.7 Bis zum vollständigen Ausgleich des vereinbarten Honorars ist dem Kunden die Nutzung der übertragenen Leistungen nur widerruflich gestattet. Eine weitergehende Nutzung ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Zustimmung durch THESEUS DIGITAL zulässig und wird gesondert vergütet.
6.8 Ohne schriftlich oder elektronische Zustimmung seitens THESEUS DIGITAL ist die Veränderung oder jegliche Form der Bearbeitung und/ oder Nachahmung der erbrachten Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion unzulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtshinweise von THESEUS DIGITAL zu entfernen oder die Arbeitsergebnisse von THESEUS DIGITAL ohne entsprechende vorherige Einwilligung zu verändern.
6.9 Die Verletzung der vereinbarten Nutzungsrechte sowie des Rechts auf Urheberbenennung berechtigt THESEUS DIGITAL zur Geltendmachung von Schadensersatz.
6.10 Über den Umfang der Nutzung der erbrachten Leistungen und Arbeiten steht THESEUS DIGITAL ein Auskunftsrecht zu.
 
7. Haftung und verbotene Werbeinhalte
7.1. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit aller werblichen Maßnahmen und aller sonstigen eingesetzten Leistungen trägt der Auftraggeber. Das gilt insbesondere für das Risiko der Vereinbarkeit mit den wettbewerbsrechtlichen Gesetzen und den Zeichen-, Urheber- und sonstigen Rechten Dritter. THESEUS DIGITAL wird jedoch auf rechtliche Risiken hinweisen, die ihr bekannt werden.
7.2 Wünscht der Auftraggeber trotz des Hinweises auf rechtliche Risiken die Durchführung, trägt er in jedem Fall das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit alleine; ungeachtet dessen ist THESEUS DIGITAL berechtigt, eine Leistung bei erheblichen rechtlichen Risiken abzulehnen. In keinem Fall haftet THESEUS DIGITAL für Sachaussagen über Produkte, Leistungen oder geschäftliche Verhältnisse, die von dem Auftraggeber stammen oder die dieser gebilligt hat. Im Rahmen seiner rechtlichen Verantwortung stellt der Auftraggeber THESEUS DIGITAL auch von Ansprüchen Dritter frei. THESEUS DIGITAL übernimmt keine Haftung für eine patentrechtliche, musterrechtliche, urheberrechtliche, warenzeichenrechtliche oder sonstige Schutzfähigkeit der von ihr erbrachten Leistungen.
7.3 Ohne eine anderslautende Vereinbarung sind Haftung und Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber THESEUS DIGITAL prinzipiell auf den Auftragswert beschränkt.
7.4 Im Übrigen haftet THESEUS DIGITAL unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, nämlich einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und/oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), verursacht wurden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen THESEUS DIGITAL bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
7.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von THESEUS DIGITAL.
7.6 Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens THESEUS DIGITAL beruhen.
 
8. Korrekturen, Produktionsüberwachung und Gewährleistung
8.1 Sollten im Rahmen der Umsetzung unvermeidliche Änderungen bei freigegebenen Mustern oder Originalen erfolgen (z.B. Farben, Tonwerte, usw.), berechtigt dies nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Reklamation seitens des Kunden.
8.2 Insbesondere bei Projekten auf externen Plattformen im Internet, z.B. Sozialen Netzwerken, wie Facebook, Twitter oder YouTube, kann es vorkommen, dass vereinbarte Funktionen nicht eins zu eins umgesetzt werden können. Dies kann durch technische Updates der Social Media-Plattformen seitens deren Betreibern hervorgerufen werden, auf die THESEUS DIGITAL keinerlei Einfluss hat, oder dadurch, dass die Funktionen zwar laut Dokumentationen der Anbieter theoretisch verfügbar sind oder bis dato funktioniert haben, aber in der Praxis nicht wie beschrieben bzw. in der Zwischenzeit nicht mehr funktionieren. Dies kann zur Folge haben, dass die Inhalte von vereinbarten bzw. freigegebenen Vorlagen sowohl in puncto Design als auch Funktion abweichen. In diesem Fall wird in Abstimmung mit dem Kunden eine bestmögliche Alternative umgesetzt. Diese Anpassungen berechtigen nicht zum Rücktritt oder Reklamation seitens des Kunden.
8.3 Mängel an den gelieferten Waren oder Leistungen müssen innerhalb einer 1 Woche nach Erhalt schriftlich oder elektronisch geltend gemacht werden. Nach dieser Frist gelten die Waren und Leistungen als mängelfrei abgenommen. Bei versteckten Mängeln beginnt die Frist von einer Woche zur Meldung des Mangels bei Entdeckung bzw. dem Auftreten des Mangels.
 
9. Rücktritt und außerordentliche Kündigung
9.1 Insbesondere bei trotz wiederholter Aufforderung weiterhin bestehendem Zahlungsverzug seitens des Kunden gegenüber THESEUS DIGITAL und deren Zulieferern als auch bei gravierenden Verstößen gegen geltendes Recht oder dieser AGB ist THESEUS DIGITAL berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen sind vom Kunden zu 100% zu vergüten. Darüber hinaus behält sich THESEUS DIGITAL das Recht vor, die noch nicht erbrachten Leistungen unter Anrechnung des ersparten Aufwands in Abrechnung zu bringen.
9.2 Für den Fall, dass einem Kunden Rabatte gewährt wurden und der Kunde von einem Auftrag zurücktritt bzw. eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses einreicht, müssen sämtliche gewährten Rabatte an THESEUS DIGITAL rückerstattet werden. Eine anteilige Berechnung der Rabatte auf bis dahin erhaltene Leistungen bzw. Laufzeiten ist in diesem Fall unzulässig.
 
10. Referenznennung, Arbeitsproben und Showcases
10.1 Sämtliche Kunden, für welche THESEUS DIGITAL im Rahmen eines erteilten Auftrags und/oder einer Vergütung der erbrachten Leistungen tätig war, dürfen von THESEUS DIGITAL unter Einbindung des Unternehmenslogos des Kunden, für das der Kunde THESEUS DIGITAL für diesen Zweck die zeitlich und räumlich unbefristeten Nutzungsrechte überträgt, öffentlich genannt und im Rahmen der Zusammenarbeit entstanden Arbeiten als Arbeitsproben/Showcases öffentlich genannt und gezeigt werden, z.B. auf der Webseite theseusdigital.de oder sonstigen Internetseiten, in Pressemeldungen, im Rahmen von Vorträgen oder auf sonstigen Werbemitteln und Medien.
10.2 Dies gilt auch für Unternehmen, für die THESEUS DIGITAL im Auftrag Dritter tätig ist bzw. war.
10.3 Im Falle des Widerrufs steht THESEUS DIGITAL jedoch eine Aufbrauchsfrist von sechs Monaten für zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits produzierte oder veröffentlichte Darstellungen zu.
 
11. Datenschutz
11.1 THESEUS DIGITAL wird im Rahmen der vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten nur für diese Leistungen und nach Maßgabe und den Weisungen des Kunden verarbeiten. Der Kunde bleibt Herr der Daten.
11.2 THESEUS DIGITAL wird nur zuverlässige und fachkundige Mitarbeiter und/oder Subunternehmer bei der Verarbeitung von Daten einsetzen und diese bei Aufnahme der Tätigkeit auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, durch technische und organisatorische Maßnahmen die Sicherung der verarbeiteten Daten gegen unbefugte Verarbeitung oder Nutzung sowie gegen Verlust und Verfälschung gewährleisten, vorbeugende und schadensmindernde Maßnahmen gegen Verlust und Verfälschung von Daten, Programmen oder technischen Einrichtungen treffen, den Kunden über Störungen der Verarbeitung, Sicherheitsverletzungen oder -mängel unverzüglich informieren und den Kunden über Beanstandungen und/oder Empfehlungen der Datenschutz-Aufsichtsbehörde unverzüglich durch schriftlich oder elektronische Mitteilung in Kenntnis setzen.
11.3 Der Kunde ist jederzeit zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung und der getroffenen Sicherungsmaßnahmen berechtigt.
 
12. Programmierleistungen und Erstellung von Webseiten
12.1 Soweit die Arbeitsergebnisse von THESEUS DIGITAL auch Programmierungsleistungen enthalten, ist THESEUS DIGITAL – soweit nicht abweichend vereinbart – nicht verpflichtet, dem Kunden den Quellcode und/oder die Entwicklungsdokumentation offen zu legen. Bei Nutzung von Open Source-Software gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen, unter denen die Open Source-Software angeboten wird.
12.2 THESEUS DIGITAL bietet unterschiedliche Programmierleistungen an, die auch die Erstellung einer „Digitalen Präsenz“ (Webseite, Landingpage) umfassen. Für dieses besonders, konfektionierten Angebote gelten besondere Bedingungen hinsichtlich von Terminen, Fristen und Verzug.
12.3 Grundsätzlich gilt ein Zeitraum von sechs Wochen als Frist für die Fertigstellung der Basisleistung „Digitale Präsenz“ als vereinbart. Diese Sechs-Wochen-Frist beginnt mit Eingang der ersten Teilzahlung auf ein Bankkonto von THESEUS DIGITAL. Sie verlängert sich bei Nichtabnahme einzelner vorgelegter Leistungen seitens des Kunden aufgrund der dadurch notwendigen Nacharbeiten entsprechend.
12.4 „Fertigstellung“ definiert sich als Vorlage einer komplett ausgearbeiteten Webseite in einer voll funktionsfähigen Testumgebung beim Kunden zu dessen Endabnahme.
12.5 Zu dieser Fertigstellung sind üblicherweise folgende Zuarbeiten bzw. Mitwirkungen kundenseitig notwendig:
– Durchführung eines Erstbriefings
– Abnahme der vorgelegten Webseite-Struktur/-Navigation
– Abnahme des vorgelegten Designs
– Lieferung von eigenen bzw. Abnahme von vorgelegten Texte
– Lieferung von eigenem bzw. Abnahme von vorgelegtem Bildmaterial
12.6 Für jede dieser einzelnen Zuarbeit bzw. Mitwirkung wird dem Kunden ein Zeitraum von maximal einer Woche eingeräumt. Sollte der Kunde diesen Zeitraum überziehen, verlängert sich die Sechs-Wochen-Frist für die Fertigstellung der Webseite entsprechend. Davon unbeschadet erhält THESEUS DIGITAL für diesen Fall einer Zeitüberziehung unmittelbar das Recht, die Webseite ohne weiteres Zutun des Kunden fertig zu stellen. Eine Endabnahme seitens des Kunden ist damit obsolet.
12.7 Möchte der Kunde am Anspruch einer Endabnahme festhalten, so kann THESEUS DIGITAL diesem Wunsch unter Erhebung eines Aufschlages auf den vereinbarten Endpreis entsprechen. Dieser Aufschlag orientiert sich an der vom Kunden insgesamt zu verantwortenden Verzögerung: Pro angefangener Woche wird ein Aufschlag von 10% berechnet, maximal jedoch ein Aufschlag von 50%.
 
13. Vertraulichkeit, Rückgabe von Unterlagen und Sonstiges
13.1 Sämtliche zwischen THESEUS DIGITAL und dem Kunden ausgetauschten Unterlagen, mündlich, schriftlich oder elektronisch als vertraulich einzustufende Informationen und Erfahrungen, die nicht zwingend als solche gekennzeichnet sein müssen, sind vertraulich zu behandeln. Sofern sie nicht nach Bestimmungen dieser AGB Dritten zugänglich gemacht werden dürfen, z.B. Zulieferern von THESEUS DIGITAL, ist eine schriftliche oder elektronische Zustimmung erforderlich, um besagte Informationen an sonstige Dritte weiterzugeben. Die Vertraulichkeitsvereinbarung endet 24 Monate nach Beendigung des jeweiligen Auftrags.
13.2 Solange kein berechtigtes Interesse dem entgegen steht, sind sämtliche schriftlich oder auf elektronischem Wege ausgetauschten Informationen, wie Strategiepapiere, Konzepte, Briefing-Unterlagen, usw. auf Wunsch von THESEUS DIGITAL oder des Kunden nach Beendigung der Zusammenarbeit herauszugeben bzw. zu vernichten. THESEUS DIGITAL ist nicht verpflichtet, vom Kunden übergebene Unterlagen länger als vier Wochen nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Auf Verlangen des Kunden in Textform sind die Unterlagen gegen Erstattung der mit der Rücksendung anfallenden Kosten an den Kunden zurückzugeben.
13.3 Ohne vorherige schriftliche oder elektronische Zustimmung seitens THESEUS DIGITAL ist es dem Kunden für den Zeitraum der Zusammenarbeit sowie für eine Frist von einem Jahr darüber hinaus untersagt, feste oder freie Mitarbeiter der THESEUS DIGITAL direkt oder indirekt (z.B. über einen Headhunter) abzuwerben. Schuldhafte Zuwiderhandlung führt zu einer von THESEUS DIGITAL im Einzelfall nach billigem Ermessen festzusetzenden vom Kunden zu zahlende Vertragsstrafe. Im Streitfall wird die Höhe der Vertragsstrafe von einem Gericht überprüft.
 
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie etwaige Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie sind als solche zu bezeichnen. Die Schriftform ist auch für eine Änderung dieser Klausel zu wahren. Auf die Möglichkeit des § 126 III BGB, die schriftliche durch die elektronische Form rechtskräftig zu ersetzen, wird ausdrücklich hingewiesen. Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrags sind nicht getroffen.
14.2 Auf diese Vereinbarung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss der international-privatrechtlichen Kollisionsnormen.
14.3 Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrags aus irgendeinem Grund rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke aufweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben.
14.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
 
Stand: Januar 2016

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